§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen Oscar Albers (nachfolgend „Dienstleister“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) geschlossen werden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Beauftragung ausgeschlossen. Der Auftraggeber versichert, bei Vertragsschluss als Unternehmer bzw. Kaufmann zu handeln.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Dienstleister ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand & Rechtsnatur

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der digitalen Sichtbarkeit, gemäß der im jeweiligen Angebot vereinbarten Leistungsbeschreibung.

(2) Rechtsnatur: Die Parteien sind sich darüber einig, dass es sich bei den zu erbringenden Leistungen rechtlich um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB handelt. Der Dienstleister schuldet die fachgerechte, professionelle Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, ausdrücklich jedoch keinen werkvertraglichen Erfolg.

(3) Keine Erfolgs- oder Rankinggarantie: Der Dienstleister übernimmt keine Gewähr oder Haftung für das Erreichen bestimmter Platzierungen in Suchmaschinen oder Nennungen/Empfehlungen in KI-Anwendungen.

(4) Leistungsbestimmungsrecht (§ 315 BGB): Dem Dienstleister steht bezüglich der genauen inhaltlichen und operativen Ausgestaltung der monatlichen Sprints ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu, um den bestmöglichen Projektfortschritt sicherzustellen.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

(1) Der Vertragsschluss zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber kann schriftlich, in Textform (z. B. E-Mail, digitale Signatur, Online-Annahme) oder fernmündlich (z. B. via Video-Call, Google Meet, Zoom, Telefon) erfolgen.

(2) Fernmündlich kommen Verträge durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen im Gespräch zustande. Der Auftraggeber willigt ein, dass der Dienstleister fernmündliche Mandatsabschlüsse zu Beweis- und Dokumentationszwecken audiovisuell aufzeichnen darf.

§ 4 Leistungserbringung

(1) Die Leistungserbringung erfolgt in flexiblen, monatlichen Sprints. Die genauen operativen Schwerpunkte (z. B. Technik, Content, Offpage) werden im Rahmen der vereinbarten monatlichen Strategie-Calls gemeinsam abgestimmt.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, beinhaltet das operative Leistungskontingent das laufende Monitoring sowie die im Vertrag definierte Kapazität.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig, rechtzeitig und unentgeltlich zu erbringen.

(2) Unterlässt der Auftraggeber eine Mitwirkungshandlung und verhindert oder verzögert dadurch die Leistungserbringung durch den Dienstleister, bleibt der Vergütungsanspruch des Dienstleisters hiervon unberührt. Der Dienstleister ist in diesem Fall berechtigt, die anstehenden Sprints nach eigenem Ermessen (§ 315 BGB) mit sinnvollen Ausweich-Maßnahmen zu füllen.

§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen & Verzug

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Festpreis/Monatspauschale. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Fälligkeit & Vorkasse: Die Vergütung ist jeweils im Voraus zu entrichten. Die Abrechnung erfolgt monatlich zum 1. Kalendertag des jeweiligen Vertragsmonats.

(3) Zahlungsverzug & Leistungseinstellung: Ist der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Dienstleister berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich des offenen Betrages einzustellen (Zurückbehaltungsrecht).

(4) Außerordentliche Kündigung & Schadensersatz bei Ratenverzug: Ist der Auftraggeber im Fall vereinbarter Raten- oder Monatszahlungen mit mindestens zwei fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Dienstleister berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall wird die gesamte verbleibende Vergütung der vereinbarten Vertragslaufzeit abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen sofort als Schadensersatz fällig. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Vertragslaufzeit & Beendigung

(1) Der Vertrag hat die im Hauptvertrag vereinbarte Mindestlaufzeit (Standard: 6 Monate).

(2) Automatisches Vertragsende: Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es erfolgt ausdrücklich keine automatische Verlängerung.

(3) Ordentliche Kündigungsrechte während der festen Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt.

§ 8 Schutzrechte & Urheberrechte

(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass dem Dienstleister überlassene Arbeitsmaterialien (Bilder, Texte, Logos, Grafiken) frei von Rechten Dritter sind und stellt den Dienstleister insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

(2) Der Auftraggeber erhält an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht geht erst mit vollständiger Bezahlung der gesamten Vertragssumme auf den Auftraggeber über.

(3) Sämtliche Rechte an den vom Dienstleister eingesetzten Tools, Skripten, Datenbanken und Templates verbleiben beim Dienstleister.

§ 9 Datenschutz, Tracking & Drittanbieter

(1) Die Parteien halten die Bestimmungen der DSGVO und des TDDDG ein.

(2) Die rechtliche Prüfung, Bereitstellung und Konfiguration eines konformen Consent-Management-Tools (Cookie-Banner) obliegt der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Der Dienstleister übernimmt keine Rechtsberatung.

§ 10 Haftung & Drittanbieter-Vorbehalt

(1) Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Drittanbieter & Algorithmen: Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Betreiber von Suchmaschinen (z. B. Google) und KI-Anwendungen ihre Algorithmen, Richtlinien und Schnittstellen jederzeit unangekündigt ändern können. Für Platzierungs-Veränderungen, Sichtbarkeitsverluste oder technische Restriktionen, die auf solche Drittanbieter-Updates zurückzuführen sind, haftet der Dienstleister nicht.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Dienstleisters.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.